Verlustverrechnung 2021: Unfähigkeit des Jahres

++ Update 22.08.21 ++ Petition & Einspruch gegen Steuerbescheid

Bis zum 30. August sollte die Möglichkeit genutzt werden, eine Petition zur Rücknahme der bescheuerten Verlustverrechnung zu unterschreiben falls noch nicht gemacht. Zu finden unter diesem Link.

Es fehlen noch 44.000 Unterschriften bis die zur Behandlung notwendigen 50.000 voll sind.

Unabhängig davon empfiehlt nun der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) Anlegern, die Steuererklärung nach der alten Regelung zu erledigen. Um dann gegen einen ablehnenden Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Denn wohl nur so kann man als Anleger von der künftigen Rechtsprechung des BFH profitieren.

++ Update 04.06.21 ++ OS & Zertifikate ausgenommen

Respekt, die deutschen Banken- und Emittenten-Lobbyisten sind ihr Geld wirklich wert. Erst waren Optionsscheine und Zertifikate doch von der Deckelung der Verlustverrechnung auf 20.000 EUR betroffen. Nun sind sie im endlich verfügbaren BMF-Schreiben aber doch wieder gestrichen worden.

Was final zu den Termingeschäften zählt sind insbesondere Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermingeschäfte, Futures und CFDs.

Wer das genaue Schreiben studieren möchte findet es hier zum Download.

Eine tolle Übersichtstabelle was jetzt wie in welchem Ausmaß betroffen und womit verrechnet werden kann gibt es von Daniel Kühn auf godmode-trader.de .

Ich bitte von Anfragen zu persönlichen Fällen und Rechenbeispielen abzusehen. Ich bin als Österreicher davon ohnehin nicht betroffen und damit auch nicht im Detail eingearbeitet, bitte dazu an Steuerberater wenden.

Fun Fact: das höchste deutsche Finanzgericht hat eben erst für unvereinbar mit der Verfassung befunden, Steuerzahler bei der Verrechnung von Verlusten aus Geldgeschäften unterschiedlich zu behandeln, je nachdem, ob die Verluste bei Aktiengeschäften oder anderen Kapitalanlagen anfallen.

Das betrifft diese neue Regelung natürlich erst Recht. Das wird also die Gerichte und Behörden noch länger beschäftigen. Bis hin zur erwarteten Rücknahme dieses misslungenen Gesetzes kann es freilich noch dauern.

Originalartikel von Dezember 2020

Schon mal was bei Wish bestellt? Etwa eine schick aussehende Smartwatch um nur 29 Euro? Um dann nicht nur wochenlang auf die Lieferung warten zu müssen, sondern auch eine nette Aufforderung vom Zoll zu bekommen und 49 Euro nachzahlen zu “dürfen”?

So kann man sich die neue Anti-Trader Besteuerung 2021 vorstellen, die heute im erneut tagenden Finanzausschuss nur eine schale Ergebniskosmetik erhielt.

Teil 1 zu diesem Trauerspiel

Befürchtungen bewahrheiten sich

Statt einer Deckelung der Verlustverrechnung auf lächerliche 10.000 Euro wird diese auf immer noch wenig sinnvolle 20.000 Euro angehoben.

Nochmal kurz zur Erinnerung: wenn du mit Gewinntrades 100.000 EUR Profit machst, im selben Jahr mit Verlusttrades 90.000 in den Sand gesetzt hast, waren 10.000 Euro Ertrag die Grundlage zur Besteuerung. Ergibt bei einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent eine Steuerlast von 2.500 Euro.

Jetzt haben sich die SPD und speziell Herr Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, etwas ganz Lustiges einfallen lassen: die Abzugsfähigkeit von Verlusten wird auf 20.000 Euro beschränkt.

In unserem Beispiel darfst du also keine 2.500 Euro an Steuern zahlen. Sondern ganze 20.000 Euro. Denn du darfst deinen Gewinnen nur noch Verluste von maximal 20.000 Euro gegenrechnen. Die Steuergrundlage ist also ein Gewinn von 80.000 Euro.

Und damit zahlst du mehr Steuern als beim Trading eigentlich hängen blieb. Macht Sinn, oder?

Politik und Logik können nicht so gut miteinander

Bis heute, den 9.12.20 keimte noch das zarte Pflänzchen Hoffnung, dass die vom Bundesrat klar erkannte und benannte Verfassungswidrigkeit ein logisches Einlenken zur Folge haben müsste. Beschrieben in diesem Vorgängerartikel.

Aber die Politik in einer großen Koalition hat ihre eigenen Regeln. Es wurde lediglich ein ziemlich wertloser Kompromiss erzielt, indem die ursprünglich geplante Grenze von 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben wurde.

Lasset alle Hoffnung auf eine vernünftige Lösung fahren? Noch nicht ganz. Nach dem Finanzausschuss muss das Ganze noch durch den Bundesrat, um dann im Bundestag endgültig beschlossen zu werden. Der Bundesrat wird wohl erneut sein vernichtendes Urteil über diese unsägliche Anti-Trader-Steuer fällen. Was den Bundestag aber nicht zu kümmern braucht leider. Diese Chance ist also eher theoretischer Natur.

Weitere zu befürchtende Folgen habe ich auch im obigen Video angeschnitten.

Die vernichtende Kritik des Bundesrats kannst du übrigens in diesem Dokument ab Mitte der Seite 21 bis 22 nachlesen.

Damit abfinden oder Lösungen suchen

Ich werde mich in den kommenden Tagen etwas umhören in der Branche, vor allem wie Broker die Lage nun einschätzen und darauf reagieren werden. Auch gibt es schon das ein oder andere clevere Geschäftsmodell für private Nutzer von Termingeschäften, die ich in Kürze ebenfalls vorstellen werde.

So oder so sind Schlagzeilen alá “Trading ist nun tot!” zu verurteilen. Denn erstens betreffen die neuen Regelungen weitaus nicht alle Trader. Und zweitens wird es Mittel und Wege geben. Mehr dazu hier nach dem 18. Dezember.

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Michael Hinterleitner

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