Was muss im Kopf der Menschen vorgehen, die gegen “schädliche Spekulation” ernsthaft vorgeschlagen haben, die Verlustverrechnung bei Termingeschäften auf 10.000 EUR zu deckeln?
++ Update 18.01.21 ++ auch OS & Zertifikate betroffen
Heiß diskutiert wurde ja schon länger, warum Optionsscheine und Zertifikate nicht ebenfalls zu den Termingeschäften zählen sollten, CFDs aber schon
In den nächsten Tagen soll endlich das BMF-Schreiben für Klarheit und Anweisungen für die Finanzbeamten sorgen. Und in dem steht nun laut dem Handelsblatt überraschend, dass diese Derivate ebenfalls von der Deckelung der Verlustverrechnung auf 20.000 EUR betroffen sein werden. Sobald sich das bestätigt folgt ein finaler Artikel von mir zu dem Thema.
Update 9.12.20, lasset alle Hoffnung fahren…
Update 10.10.20, Bundesrat kippt geplante Steuerverschlechterung! Siehe letzter Absatz
Konkretes Beispiel:
Wenn du bisher sagen wir mit CFDs oder Futures 150.000 EUR mit erfolgreichen Trades, und mit dem Rest 100.000 EUR Verluste erzielt hast, so war einfach die Differenz von 50.000 EUR Gewinn zu versteuern. Soweit alles logisch.
Neu ab 2021 ist geplant:
Den erzielten Gewinnen dürfen nicht mehr die 50.000 EUR Verluste gegengerechnet werden.
Sondern maximal 10.000 EUR….ja, richtig gelesen, du müsstest in dem Beispiel also nicht 50.000 EUR als Gewinn versteuern, sondern 150.000 – 10.000 = 140.000 EUR.
Wie bescheuert und verfassungswidrig das ist muss man hoffentlich keinem erklären. Denn im Einzelfall würde diese Regelung dazu führen, dass Steuern gezahlt werden müssen, obwohl Verluste erwirtschaftet wurden! Eine Verrechnung mit anderen Einkommensarten ist nämlich auch nicht möglich.
Die ganze Branche war sich zum einen sicher, dass diese Regelung vor Gerichten nicht lange Stand halten würde. Bloß dass es ärgerlich lange dauern kann, bis das final vom Tisch ist. Und bis dahin Rechtsunsicherheit herrschen würde.
Zum anderen haben alle auf die Umsetzungsrichtlinie gewartet, die spätestens im August erwartet wurde.
Kam aber bisher immer noch nicht. Zu den Gründen ist zu vernehmen, dass sich der Bundesverband deutscher Banken ganz oben darüber beschwert haben soll, das alleine schon technisch in ihren IT-Systemen unmöglich hinzubekommen bis 1. Januar 2021. Was schon für sich alleine ein gewichtiges Argument für mindestens eine Verschiebung wäre.
Ausschuss auf Seite der Anleger
Und jetzt auch noch das: am 28. September tagten die Ausschüsse für die kommende Bundesratssitzung am 9. Oktober. Hier das Protokoll, und ich zitiere auszugsweise Seite 21 ab Mitte der Seite “Zu Buchtabe b:”:
Der Bundesrat spricht sich für die Streichung der 2019 (BGBl. I 2019, 2875)
geschaffenen neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich der
Einkünfte aus Kapitalvermögen aus.
Die administrative Umsetzung dieser Vorschriften ist verfassungsrechtlich
bedenklich und stellt die Finanzverwaltung zudem vor nahezu unlösbare
Aufgaben.
Die Verlustverrechnungsbeschränkungen sind so restriktiv, dass sie in der
Fachliteratur als ein klarer Verstoß gegen das verfassungsrechtlich
maßgebende Nettoprinzip bewertet werden.
Das und noch mehr liest man doch gerne als Trader. Jetzt kommt es also darauf an, was der Bundesrat am 9. Oktober dazu entscheidet.
Für das eingebrachte strittige Steuergesetzt besteht zwar grundsätzlich keine Zustimmungspflicht. Aber es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn diese klare Verfassungswidrigkeit einfach so durchgewinkt wird.
Ich werde diesen Beitrag regelmäßig aktualisieren und euch im Newsletter benachrichtigen. Also trag dich gleich ein falls nicht ohnehin schon geschehen.
Weitere Informationen & Quellen zu dem Thema
Besteuerung von Termingeschäften: die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten sich!
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Neue Steuerregeln ab 2021 für Derivate: So geht es jetzt weiter
Achtung: manche frühere Kommentare gingen noch davon aus, dass nebst Futures und CFDs auch Optionsscheine & Zertifikate unter die Restriktion der Verlustverrechnung bis maximal 10.000 EUR fallen. Das ist aber mittlerweile aber wohl großteils vom Tisch. Da ist die deutsche Banken- und Emittentenlobby dann doch zu mächtig gewesen…
Meine persönliche Situation
Weil ich oft dazu gefragt werde: ich lebe im wunderschönen Österreich, also betrifft mich das Ganze zwar erstmal nicht. Aber WENN ich Deutscher wäre, dann würde ich so oder so keine Panik schieben. Denn mein Brot- und Butter-Trading läuft über bequemes Feierabendtrading mit Aktien, die ich nur wenige Tage halte. Und echte Aktien fallen nebst ETFs nicht unter Termingeschäfte, also keine Deckelung der Verlustverrechnung auf 10.000 EUR.
So, jetzt handle ich zwar aktuell mit Aktien-CFDs über ActivTrades. Weil zum einen die Konditionen großartig sind, zum anderen die Kursstellung und Ausführungsqualität 1A ist. Und ich mit dem Hebel von 1:5 einfach flexibler bin und mehr Titel handeln kann. Zudem kann ich mit CFDs unkompliziert auch auf fallende Kurse setzen.
Jetzt ist aber schon mehr als 1 Broker dabei, auch echte physische Aktien gehebelt anzubieten, und auch Leerverkäufe zu ermöglichen. Sobald dies spruchreif ist haben Aktientrader also so oder so keine Hürden mehr, ob das Gesetz nun so kommt oder nicht.
Update 10.10.20
Der Bundesrat hat sich in der gestrigen Sitzung wie erhofft der Kritik des Ausschusses angeschlossen und spricht sich für die Streichung der geplanten neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich der Kapitaleinkünfte aus.
War es das also mit dem gefürchteten Anti-Trader-Gesetz 2021?
Nein, nicht ganz, lasst den Korken noch in der Sektflasche. Auch wenn manche schon jubeln das Gesetz sei Geschichte.
Denn jetzt geht dieses erst nochmal zurück in den Bundestag. Und dort muss dann entschieden werden ob das Gesetz trotzdem wie geplant kommt, oder man sich der Ansicht des Bundesrats anschließt. Was die Regel, aber durchaus nicht die Norm ist. Denn scheinbar haben sich schon mehrere Abgeordnete dazu geäußert, dass an dem Gesetz nicht mehr gerüttelt werden soll.
Was bleibt sind wohl noch Wochen der Unsicherheit. Im besten Fall bleibt am Ende alles wie es war. Nur dass Broker, Banken, Trader & Co mittlerweile eine Menge Zeit und Geld investieren mussten in regulatorische und technische Änderungen.
Ich halte euch natürlich per Newsletter auf dem Laufenden nicht nur was das Gesetz betrifft, sondern auch wann welche Broker hier Lösungen bieten werden. Und nebenbei bekommst du noch Informationen und Unterstützung zum bequemen Swingtrading außerhalb der Börsenhandelszeiten sowie meine transparente Trendfolge-Strategie geschenkt.
Bleibt mir gesund und tradet smart,
Michael Hinterleitner
PS: kurzfristige Updates neben Trading-Infos und Entertainment teile ich übrigens auch in meinem Instagram-Account @michaelhinterleitner_trading